home
Im September bei eingeschalteter Heizung ist der Stirlingmotor nicht kontinuierlich in Betrieb, da nicht genügend Wärme abgenommen wird. Hier würde ein größerer Pufferbehälter zur kontinuierlichen Betriebsweise des Stirling helfen. In der Nacht gegen 2 Uhr läuft die Spülmaschine mit ihren zwei Heizperioden.

Sie können Ihren Energieverbrauch, Ihre Kosten und natürlich auch die Emissionen mehr als halbieren:

• Checkliste für Energiespartips
• Planung eines Blockheizkraftwerks (BHKW) (Checkliste für Projektablaufplan)
• Energieflußplan zum Nachweis der Erzeugungs- und Verbrauchswerte
• Empfehlungen zu Mieterverträgen bei Strom- und Wärmelieferung
• Vebrauchsstatistik und Empfehlungen für Eigentümer/Mieter zum Energiesparen
• Elektroauto (Wie lade ich am besten, Infrastruktur …)
• Optimierung Eigenstromverbrauch
• Planung einer Fotovoltaikanlage
• …



Kothe Energieberatung

Münsterlandstraße 41
45770 Marl
Telefon: +49 2365 32542
Steuernummer 359/5219/6385

Design:
Nadja Kothe | LINKEDIN-Profil


Wir beraten Sie gerne zum effektiven Energiesparen und zur nachhaltigen Stromerzeugung und freuen uns auf einen Erfahrungsaustausch



Zum Vergrößern auf die Bilder klicken






















oben: Im September bei eingeschalteter Heizung ist der Stirlingmotor nicht kontinuierlich in Betrieb, da nicht genügend Wärme abgenommen wird. Hier würde ein größerer Pufferbehälter zur kontinuierlichen Betriebsweise des Stirling helfen. In der Nacht gegen 2 Uhr läuft die Spülmaschine mit ihren zwei Heizperioden.

Droht uns nach dem hausgemachten Wohnungs- nun der Energiemangel mit einer entsprechenden Preisexplosion?

Dabei gibt es so einfache Lösungen, die in der Vergangenheit funktioniert haben:

• bis 1998 wurde der Bau von 2-Familienhäusern durch die Steuergesetze stark gefördert. Der nachfolgende Trend zum freien Markt und restriktive Mietgesetze führten zur Mietpreisexplosion und auch zum Erliegen des 2-Familien- und Miethausbaus. Der Staat sorgte aber selber nicht für Ausgleich.
Dabei war der Effekt erwartbar: Der langfristig planende gutsituierte Bauherr zog eine Wohnung frei und schaffte zwei zusätzliche. Er war gut beraten, die Miete bezahlbar niedrig zu halten, da sich das auf die Steuererstattung positiv auswirkte. Im Gegensatz dazu ist die freie Wohnungswirtschaft auf kurzfristige Renditen fokussiert und verzichtet z.Z. ganz auf den Mietwohnungsbau.
• beim Ausbau der erneuerbaren Energien speziell Fotovoltaik sind darauf zugeschnittene Steuergesetze auch das Mittel, da sie die Kapitalrückflußzeit von 2-stelligen auf einstellige Jahre herunterdrückt. Natürlich profitiert derjenige mit einem hohem Spitzensteuersatz mehr davon. Die Anderen haben wegen der unsicheren Situation, sowieso kein Interesse in Erneuerbare zu investieren.
Die derzeitige Praxis mit der „Steuerfreiheit” bei Anlagen <30 kWpeak wird nur die völlige Überlastung der Finanzämter durch neue Kleingewerbler, die mit der völlig überfrachteten Steuergesetzgebung (wie auch mancher Finanzbeamte) und dem „benutzerfreundlichen” ELSTER nicht zurechtkommen. Vielleicht ist es an der Zeit, hier einmal kräftig auszumisten. Dadurch hätte man plötzlich viele Fachleute und auch dann unnötige Steuerberater für komplexere Aufgaben freigeschaufelt.

Hat Ihre Stadt auch schon den „Klimanotstand” ausgerufen?

Dann sind mit Sicherheit erfreuliche Entwicklungen sofort umgesetzt worden:

• ein eigenes ProjectZero wurde unmittelbar nach Ausrufen des Klimanotstands unter hoher Bürgerbeteiligung gestartet
• Beseitigung aller leicht umzusetzender Klima-Schwachstellen (angepaßte Heizungseinstellung, wie Temperaturregulierung durch Öffnen und Schließen von Fenstern, hydraulischer Abgleich, Festlegung von Temperaturstandards …) bei allen städtischen Immobilien und Einrichtungen sowie Wohngebäuden unter städtischer Vewaltung
• Gründung eigener Stadtwerke ohne Lobbyeinfluß mit eigenen dynamischen Strom- und Wärmetarifen incl. Installation von „intelligenten” Smartzählern mit Rückinformation der aktuellen Energieverbräuche (Strom und Wärme) an alle Verbraucher
• Überwachung und Sanktionierung aller staatlich vorgegebenen Klimaschutzmaßnahmen wie zeitliche Abschaltung von Leuchtreklamen, geschlossenen Geschäftstüren, Wohnungsanzeigen in der Zeitung ohne Energieausweisangaben…
• Verbesserung des Verkehrsflusses durch Optimierung der. Ampelsteuerungen
• …
Das glauben Sie nicht? Dann leben Sie in der falschen Stadt oder diese hat keinen Klima-, sondern einen „Verwaltungsnotstand”.

• Sønderborg ProjectZero: Ausnutzung aller Wärmequellen und -senken zur Wärmeversorgung

Neidisch blickt man auf das dänische Sønderborg mit ihrem ProjectZero, das alle Wärme aus Solarthermie, Abwasser, Klärschlamm, Wärme und Abwärme der Industrie, des Handels und der Immobilien über ein Fernwärmenetz kombiniert und dadurch für günstigere Energie-Rechnungen für Bürger, Handel und Industrie und einen klaren Fahrplan zur Klimaneutralität sorgt. Die Stadt ist im Grunde vorzeitig klimaneutral und wird als Modellstadt gelobt. Man erinnert sich an die Pinch-Technologie zur Optimierungung des Energieverbrauchs bei größeren Energienetzen z.B. in Chemieparks.

• Warnung der Bundesnetzagentur vor Stromengpässen durch zu viele Wärmepumpen und Elektroautos

Dabei hat sie durch das Markstammdaten-/Ladesäulenregister, wo alle Energieerzeugungsanlagen, -speicher und Ladesäulen aufwendig registriert werden müssen und penibel auf die genaue „3.-Stelle hinter dem Komma” geachtet wird, zusammen mit den bei den Netzbetreibern registrierten Wärmepumpen alle Werkzeuge in der Hand, mit Netzbelastungssimulationen den gezielten Ausbau von Erzeugung, Speicherung und Netzausbau zu steuern und zu fordern.

Es ist nicht nachvollziehbar, daß der flächendeckende Einsatz von aktiven Smart-Metern und dynamischen Stromtarifen wie im Ausland nicht schon lange erfolgt ist. Es wird mehr auf die Abschaltung von Windkraftwerken und Fotovoltaik bei Überlast Wert gelegt wird, statt für eine zukunftsfähige Erzeugung, Verbrauchssteuerung und Speicherung zu sorgen.

Man blickt fast neidisch auf Großbritannien, wo die Verbraucher 3,50 GBP pro kWh erstattet bekommen, wenn sie auf Stromverbrauch zwischen bestimmten vorher angekündigten Zeiten verzichten. Offensichtlich haben dort die Verbraucher auslesbare aktive Smart-Meter, wo bei uns noch aktuell „dumme” Smart-Meter bei Fotovoltaikanlagen und Speichern eingebaut werden, weil die Auslese- und Steuerungsinfrastruktur bei den Netzbetreibern fehlt.

• Alte Hüte oder nach wie vor sind von großen Energieversorgern keine Innovationenen zur Verhinderung des Klimawandels zu erwarten.

Leider kann man unsere großen Energieversorger mit den großen Ölfirmen vergleichen. Diese wußten bereits in den 70er-Jahren des letzte Jahrhunderts, welche Auswirkungen die unbegrenzte Öl- und Gasförderumg auf das Klima haben würde. Statt das zu veröffentlichen und Gegenmaßnahmen/Energiesparmaßnahmen zu fördern, wurden Gegner durch Falschmeldungen unglaubwürdig gemacht.

In Deutschland gab es nach der Ölkrise in den 70gern des letzten Jahrhundert zahlreiche Studien an Universitäten, die leicht machbare Energiesparmaßnahmen vorschlugen, die leider nicht verwirklicht wurden (aber noch könnten):

• Flächendeckender Einsatz von Fernwärmenetzen in jeder Stadt/jedem Dorf

Dort wo keine Blockheizkraftwerke aber ein Bahnanschlusse zur Verfügung stehen, können ein Ganzzüge mit Kesselwagen zwischen den Orten und dem nächsten Kraftwerk pendeln. Damals war das für viele Orte der Fall und kann vielerorts heute reaktiviert werden. Als Infrastruktur mußte an den versorgten Orten entsprechend große Tankkapazitäten mit Notheizsystemen installiert werden. Die Rentabiltät wäre nach wenigen Cent/Pfennig Brennstoffkosten zu erreichen gewesen. Als Nebeneffekt könnten die Bahnstrecken rentabler betrieben werden.

• Ausnutzung vollen Wärmekapazität beim Rücklauf von Fernwärmenetzen durch Einsatz von Wärmepumpen zur Wärmeversorgung

Dadurch kann theoretisch die doppelte Häuserzahl mit Wärme versorgt und im Vergleich zur Wasser/Luft-Wärmepumpen riesige Mengen von Strom wegen des deutlich höheren Temperaturniveaus gespart werden. Alternativ sind von unzählige schlecht eingestellte und/oder überdimensionierte Gas- oder Ölheizungen überflüssig. Die Verrechnung des Wärmepreises kann unter Berücksichtigung der zusätzlichen Stromkosten der Wärmepumpe erfolgen. Gleichzeitig führt das zu besseren Wirkungsgraden beim Kraftwerk, da ein deutlich kälterer Rücklauf zur Kesselspeisung verwendet wird. Die Rentabiltät war damals mit wenigen Cent Brennstoffkosten zu erreichen.

• Konzept Fernleitungen Hochspannung

Aus dem Physikunterricht weiß man noch, daß der Ohmsche Widerstand mit sinkender Temperatur ebenfalls abnimmt. Könnte man dann nicht bei niedrigen Temperaturen und/oder starken Wind (hohe Wärmeabfuhr) die Hochspannungsnetze viel höher belasten? Durch die Ohmsche Wärme dehnen sich die Leitungen aus und hängen weiter durch. Das geht allerdings nur bis zu einer begrenzten Leistung, damit nicht der Mindestabstand der Freileitungen zum Erdboden unterschritten wird. Eventuell würden die geplanten Höchstspannungsnetze je nach Jahreszeit und Windlast anders aussehen. Vielleicht lohnt sich eine entsprechende deutschlandweite Simulation. Dann kann man jederzeit den erzeugten Strom besser ausnutzen, statt die Erzeugungsanlagen bei Überschußleistung abzuschalten. Gleichzeitig vermeidet man riesige Investitionen und weiß gleichzeitig, wo sich der Zubau von Fotovoltaik und Windräder loht.

• …

• Fotovoltaik 2023

In den letzten Jahreswochen 2022 sind neue Steuergesetze für die Errichtung und Betrieb von Fotovoltaik beschlossen worden und in Kraft getreten. Sie wirken sich teilweise noch rückwirkend auf das Jahr 2022 aus. Ausgangspunkt war die völlige Überlastung der Finanzämter und Überforderung der Finanzbeamten durch das komplexe Steuerdickicht der Fotovoltaikanlagen. Damit hat man quasi alle Fotovoltaikanlagen bis 30 kWpeak teilweise bis 100 kWpeak quasi als Liebhaberei erklärt mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Rentabilität und das Betriebsrisiko. Es wird unter dem Deckmantel der Steuervereinfachung und Bürokratieabbau verkauft. Zwar bleiben alle Einnahmen Einkommenssteuer- und die Beschaffung der Fotovoltaikanlage umsatzsteuerfrei, aber dem Betreiber bleibt das komplette Betriebsrisiko, da er seine Ausgaben nicht steuermindernd absetzen kann. Er verliert auch die steuerlichen Vorteile (z.B. vorgezogene Abschreibungen). Trotzdem bleiben ihm 90% des Bürokratieaufwandes mit Finanzamt (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer…), Netzbetreiber, Energierversorger, Markstammdatenregister, Mietern, Industrie- und Handelskammer… erhalten. Ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich auf Planbarkeit, Bestandsschutz etc. verlassen haben. Die Folgen sind wesentlich geringere Investitionen, weil es sich nicht lohnt.

Dabei gab neue Hoffnung nach dem 1.6.2021 (Termin der Umsetzung EU-Vorgaben): Aus T&E-Magazin Heft 9:

„Dort wird von der EU jedem Bürger das Recht eingeräumt, mit einer Fotovoltaikanlage bis 30 KWpeak Strom zu erzeugen, selbst zu verbrauchen und auch zu verkaufen. Dabei darf dieser nicht diskriminiert, mit überbordender Bürokratie belastet oder mit unangemessenen Steuern und Abgaben belastet werden.”

Es ist fraglich, ob man mit dieser Vorgehensweise die anspruchsvollen Ausbauziele erreichen kann. Jedenfalls haben viele Interessenten die Installation ihrer Fotovoltaikanlage erst einmal zurückgestellt. Sie warten wahrscheinlich ab, wie sich die neuen Gesetze auswirken. Besonders kraß ist die Situation bei Landwirten, die ihre Ackerflächen für Fotovoltaik zur Verfügung stellen. Dort bewertet das Finanzamt die Ackerflächen plötzlich um den Faktor 10-15x höherals das Ackerland, wodurch die Fotovoltaikanlage unwirtschaftlich wird. Die übliche vorgezogene Hofweitergabe an die nächste Generation wird durch stark steigende Erbschaftssteuer unmöglich gemacht. Dabei sollten eigentlich 50% der Neubauten auf diesen Flächen erfolgen. Es weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut.

• Servicewüste und überzogener Bürokratismus bei Netzbetreiber, Zollamt, Finanzamt, Bundesnetzagentur, Behörden…

Netzbetreiber: Wartezeiten an der Hotline von mehrfach 45 min sind keine Seltenheit. Aber, was soll man machen, wenn e-Mails nicht beantwortet werden. Doch inzwischen tut sich was: die Aussetzen der EEG-Umlage macht es möglich, deutlich einfachere Meßkonzepte zu realisieren. Auch entfällt die 70%-Leistungsgrenze bei Anlagen bis 25 kWpeak, so daß an sonnenreichen Tagen die volle Leistung eingespeist werden kann. Allerdings sind die notwendigen Gesetze noch nicht an die neuen Grenzen angepaßt, so daß nach wie vor Abschaltungseinrichtungen gefordert werden, obwohl es neue Grenzleistungen dafür gibt. Die Gesetzesänderung des Altgesetzes von 2022 läßt leider auf sich warten Trotzdem bleiben noch viele Hindernisse erhalten. Es ist kaum nachzuvollziehen, daß auch heute noch Smart-Meter ohne intelligente Anbindung verbaut werden, weil die Infrastruktur zum Auslesen fehlt.

Zollamt: Nachdem man mehrere Jahre die Anträge zur Rückerstattung der Energiesteuer mit Einlesen der Vorjahresdaten online bearbeiten und diese dann in Papierform einreichen konnte, soll man ab August 2023 auf das neue Zoll-Portal aufrufen. Allein die Registrierung und Anmeldung über das ELSTER-Portal der Finanzämter ist schon eine zeitliche und intellektuelle Herausforderung. Die große Ernüchterung kommt dann bei der Benutzung des Portals. Man wird von so vielen Ungereimtheiten und Fehlern überschüttet, so daß man den Vorgang abbrechen mußte. Die (sehr freundliche) Hotline verwies auf die Möglichkeit, bis 2024 wieder die Papierform zu benutzen. Leider wird man beim Aufrufen der alten Formularseiten gestoppt und zwingend auf das Zoll-Portal verwiesen. Die Dame beim Zollamt sagte beim Telefonanruf dazu: „Sie sind nicht der Einzige, der damit Probleme hat”. Dabei müssen in jedem Jahr falls keine Änderungen eingetreten sind nur 3 Zahlen korrigiert werden: Datum, Energiemenge und Erstattungspreis.

Finanzamt: Eigentlich erwartet man von einem Endbenutzerportal eine fehlerlose stringente Benutzerführung und Links zur Erklärung von Steuerchinesisch. Was soll man von einem Portal wie „ELSTER” halten, das nicht einmal die deutsche Rechtschreibung beherrscht. Beim Kopieren z.B. eines Widerspruchs von der Textverarbeitung auf dem Computer weist einen ELSTER auf nicht zulässige Zeichen hin, die die Computer-Rechtschreibprüfung (die natürlich die deutschen Rechtschreibregeln kann) vorher nicht bemängelt hat.
Antwort der Hotline: Unser Großcomputer kann nur den xx-ANSI-Zeichensatz, in dem leider die „deutschen” Zeichen nicht vollständig vertreten sind.
Anmeldung eines Gewerbes: Man muß sich durch 23 Seiten mit Steuergesetzhyroglyphen hangeln.
EÜR: gefühlte 200 Seiten mit teilweise unendlichem nach unten Scrollen. Keine Links zu den erklärenden Steuerparagraphen. Es gibt Seiten, in denen das „Nachuntenscrollen” überhaupt kein Ende nimmt.

Bundesnetzagentur: Die Registrierung von Fotovoltaik, BHKW und Ladesäulen im Markstammdaten-/Ladesäulenregisterregister und dortige Fortschreibung der Daten ist überflüssig. Alle Daten müssen vorher schon dem Netzbetreiber gemeldet werden, der sie auch weitermeldet. Wenn einem bei der Dateneingabe im Marktstammdatenregister ein Fehler unterläuft, bekommt man die Aufforderung, das zu korrigieren, da der Netzbetreiber abweichende Daten gemeldet hat. Bei einer Bestandsaufnahme zu Ladesäulenstandorten in unserer Stadt Marl im Oktober 2023 wurden im Ladesäulenregister nur etwas mehr als die Hälfte der tatsächlich vorhandenen aufgeführt. Man braucht nur in den Elektroauto-Apps nachzuschauen. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, was mit diesem Daten eigentlich gemacht und bezweckt wird.

Stadtwerke: Haben kein Interesse an Beteiligung des Bürgers. Die Stadtwerke der Nachbarstadt, von dem der Strom unserer Stadt bezogen wird, haben schon lange Ökoenergie-Projekte aufgezogen, bei denen die Bürgerbeteiligung an Windkraft Fotovoltaik etc. erwünscht ist.

• Neue Strategie zur Reduzierung der Abhängigkeit vom Erdgas erfordert sofortiges Handeln

In einem Vortrag von Dr. Volker Quaschning (Professor für das Fachgebiet Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin und Mitinitiator von Scientists for Future) zeigt er bei den derzeitigen Vorgänge in Osteuropa die viel zu starke Abhängigkeit von Lieferungen fossiler Energie von Russland bei Gas (55%) und Öl (30%) auf. Es hilft nur die sofortige drastische Reduzierung des Verbrauchs von fossiler Energie, um Abschaltungen im nächsten Winter zu vermeiden.

• Pläne der neuen Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele:

Ab 2024 dürfen nach Plänen der neuen Bundesregierung nur noch Heizungen mit >65% Anteil erneuerbare Energien eingebaut werden. Im Hinblick auf die Dekarbonisierung muß auch die Frage beantwortet werden, wie zukünftige Heizsysteme aussehen sollen.
Bei Konzentration auf die Wärmepumpe allein ist offen, woher die zusätzlichen Strommengen in den Wintermonaten kommen sollen. Ebenso haben viele Gebäude noch Heizungen mit hohen Vorlauftemperaturen, bei denen eine Wärmepumpe nur durch zusätzliche aufwendige Sanierungsmaßnahmen (größere Heizflächen, erzwungene Konvektion durch Gebläse…) sinnvoll und wirtschaftlich betrieben werden kann. Hier sind BHKW, wie sie z.B. der Microgen-Stirling auf Basis Holzbeheizung (Scheitholz, Pellet, Schnitzel …) und (Gas/Biogas), klare Favoriten auf dem Markt, da sie zusätzlich den dringend benötigten Strom produzieren können.
Eine weiterer Pluspunkt für den Stirling-Motor dürfte der Plan des Koalitionsvertrages sein, daß alle Häuser ab Energieeffiezienzklasse E und schlechter (dazu gehören alle Häuser, die vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1980 gebaut wurden und über 60% des Gesamtbestandes ausmachen) so saniert werden sollen, daß sie eine Effizienzklasse höher eingestuft werden. In die Berechnung der Energieklasse fließt auch eine nachhaltige Heizung, wie z.B. mit Stirling-Motor mit ein, so daß durchaus die nächst niedrige Klasse nur durch Erneuerung der Heizung erreicht werden kann.

Durch die geplante Abschaffung der EEG-Umlage in diesem Jahr könnten auch die bisherigen bürokratischen und technischen Hürden zum Weiterverkauf des Stroms an Mieter (Mieterstrom) fallen und die Eigenstromnutzung und Rentabilität erhöhen.

Ein weitere Chance zur Energieeinsparung soll die Verpflichtung für Vermieter sein, den Mietern monatlich eine Übersicht über ihren Energieverbrauch zukommen zu lassen. So kann bei starken Preissteigerungen oder Verbrauchsänderungen vom Mieter frühzeitig reagiert und eine Verhaltensänderung ausgelöst werden.

• Interessante Weiterentwicklungen gibt es beim Hersteller der Stirlingmotors Microgen bezüglich Nachhaltigkeit:

Ein BHKW mit Microgen-Stirling-Motor mit 1 kW Elektro- und 5,5 kW Wärmeleistung passt zu Häusern und Gebäuden mit Wärmebedarf >25000 kWh/a und Stromverbrauch >5000 kWh. Inzwischen ist eine 70 % höhere Generator- und Wärmeleistung Stand der Technik und für Gebäude mit entsprechend größeren Strom- und Wärmeverbräuchen geeignet.

• Tesla steigt als Energieanbieter ein:

Zuerst nur in Bayern und Baden-Württemberg für Besitzer von Fotovoltaikanlagen und Tesla-Powerwall (Hausbatterie), ab 2022 auch in ganz Deutschland. Dabei kann überschüssiger Fotovoltaikstrom ins Netz eingespeist und zeitversetzt wieder entnommen werden. Hochinteressant für das Laden von Elektroautos, bei dem allerdings biderektionales Laden Voraussetzung ist (bei Tesla noch nicht möglich). Durch das Vernetzen der Hausstationen mit den Superchargern im ganzen Bundesgebiet entsteht ein neuer großer Spitzenlast-Anbieter ohne eigene Kraftwerke: weiterlesen